Barrierefreies Webdesign

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Was das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) ab 2025 für Unternehmen bedeutet


Ab dem 28. Juni 2025 wird in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wirksam. Dieses Gesetz setzt den European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht um und verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Für Websites, mobile Apps und Online-Shops bedeutet das: Sie müssen für alle Nutzer*innen zugänglich sein – unabhängig von Behinderungen oder individuellen Einschränkungen.

Was ist das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG)?

Das BFSG verpflichtet Unternehmen dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen digital barrierefrei anzubieten. Dazu zählen unter anderem:

  • Webseiten und mobile Anwendungen
  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Digitale Kommunikationsmittel
  • Bankdienstleistungen und Selbstbedienungsterminals
  • E-Books und Lesesoftware

Ziel ist es, digitale Teilhabe für alle Menschen zu gewährleisten – auch für Personen mit Seh-, Hör-, Motorik- oder kognitiven Einschränkungen.

Für wen gilt das BFSG?

Das Gesetz betrifft vor allem private Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen auf dem europäischen Binnenmarkt anbieten. Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind zunächst ausgenommen, können jedoch von freiwilliger Barrierefreiheit profitieren – z. B. in Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit und SEO.

Welche Anforderungen stellt das BFSG?

Die technischen Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards, insbesondere an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Stufe AA. Diese fordern u. a.:

  • Textalternativen für Bilder und Medien
  • Tastaturbedienbarkeit
  • Gute Kontraste und lesbare Schriftgrößen
  • Klare Navigationsstrukturen
  • Verständliche Sprache

So machen wir Ihre Website barrierefrei

Als erfahrene Digitalagentur in Leipzig unterstützen wir Sie umfassend bei der Umsetzung der Anforderungen des BFSG – praxisnah, rechtssicher und benutzerfreundlich:

✅ Barrierefreiheits-Check Ihrer bestehenden Website

Wir analysieren Ihre Website oder App hinsichtlich Barrierefreiheit und zeigen auf, wo Optimierungsbedarf besteht.

✅ Design & Entwicklung barrierefreier Weblösungen

Ob Relaunch oder Neuprojekt: Wir gestalten und entwickeln Webseiten und Online-Shops nach WCAG-Standards – ästhetisch, funktional und inklusiv.

✅ Content-Optimierung für Barrierefreiheit

Wir helfen bei der barrierefreien Aufbereitung von Texten, Bildern, PDFs und Videos – inklusive Alternativtexten, Untertiteln und einfacher Sprache.

✅ Barrierefreiheit als SEO-Vorteil

Barrierefreies Webdesign verbessert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern auch das Ranking bei Google. Sauber strukturierter Code, klare Inhalte und gute Lesbarkeit sorgen für bessere Sichtbarkeit.

✅ Schulungen & Beratung

Wir schulen Ihr Team im Umgang mit barrierefreien Inhalten und beraten Sie strategisch zur nachhaltigen digitalen Inklusion.

Jetzt handeln und Barrieren abbauen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist kein Hemmnis, sondern eine Chance: Es fördert digitale Teilhabe, stärkt Ihre Marke und verbessert die Nutzererfahrung für alle. Machen Sie Ihre digitalen Angebote zukunftssicher – wir unterstützen Sie gern dabei.

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